Was steht in der Hausordnung von Bergman Clinics Mathilden Gesundheitszentrum?
Im Interesse eines möglichst angenehmen Krankenhausaufenthaltes und einer bestmöglichen ärztlichen und pflegerischen Versorgung ist es notwendig, dass Patienten sowie Besucher die nachfolgende Hausordnung beachten.
1. Allgemeine Vorschriften
Wir bitten jeden Patienten Rücksicht auf seine Mitpatienten zu nehmen, so, wie er es auch von diesen für sich erwartet. Ruhe, Ordnung und Sauberkeit dienen der Gesundheit jedes Einzelnen. Den Anordnungen des Ärztlichen Dienstes, des Pflegedienstes sowie der Verwaltung ist unbedingt nachzukommen.
Es ist nicht gestattet:
Das Spielen um Geld auszuüben
Handel mit jedweden Gegenständen zu betreiben
Gegenstände jeglicher Art aus den Fenstern zu werfen
Zusätzliche Privatfernsehgeräte in den Patientenzimmern aufzustellen
2. Aufenthalt des Patienten
Das Betreten anderer Patientenzimmer oder Diensträume ist nicht gestattet. Das Patientenzimmer soll nur ordentlich bekleidet verlassen werden. Aus hygienischen Gründen ist dafür Sorge zu tragen, dass Besucher und Patienten sich nicht auf freie Betten setzen. Ab 20:30 Uhr sollen sich die Patienten in ihren Krankenzimmern aufhalten, sowie dafür Sorge tragen, dass evtl. Besucher das Haus verlassen.
3. Besuchszeiten und Ruhezeiten
Die Besuchszeiten sind wie folgt geregelt:
10:00 bis 20:00 Uhr auf Normalstation
15:00 bis 18:00 Uhr auf der Intensivstation
Ausnahmen können mit den Stationsleitungen abgesprochen werden. Der Ärztliche Dienst ist berechtigt, Besuche einzuschränken oder ganz zu untersagen, wenn dies im Interesse des Patienten notwendig ist. Als Ruhezeit gilt die Zeit nach Schließung der Haupteingangstür der Klinik (gegenwärtig ab 22:00 Uhr). Danach ist es Patienten nicht mehr gestattet, das Klinikgebäude zu verlassen.
4. Nichtraucherschutz
Das Rauchen innerhalb des Gebäudes (einschließlich Dachterrasse) ist grundsätzlich nicht gestattet. Dies gilt für Patienten und Besucher gleichermaßen. In den ausgewiesenen Raucherzonen sind die dort vorhandenen Aschenbecher zu benutzen.
5. Offenes Feuer
Die Entfachung oder Benutzung von offenem Feuer innerhalb des Gebäudes, angrenzenden Gebäudeteilen, sowie auf dem Klinikgelände ist ausnahmslos untersagt. Die mutwillige Auslösung der Brandmeldeanlage wird strafrechtlich verfolgt.
6. Speisen, Getränke, Arzneimittel
Speisen und Getränke: Der Genuss alkoholischer Getränke im Klinikgebäude ist generell untersagt. Bei mitgebrachten Nahrungs- und Genussmitteln muss darauf geachtet werden, ob sie evtl. der vom Arzt verordneten Kostform wiedersprechen. Speisereste dürfen weder aufbewahrt noch an andere Kranke abgegeben werden.
Arzneimittel: Verordnete Heil- und Arzneimittel werden von der Klinik gestellt und von den Mitarbeitern des Pflegedienstes verabreicht. Die im Einzelfall notwendige Einnahme mitgebrachter eigener Arzneimittel bitte mit dem Pflegepersonal und dem Ärzteteam absprechen, bzw. anzeigen.
7. Elektrische Geräte, Einrichtung
Bitte behandeln Sie alle Einrichtungs- und Gebrauchtgegenstände, Heilgeräte, Wäschestücke etc. schonend. Für jede schuldhafte Beschädigung von Krankenhauseigentum ist der Verursacher haftpflichtig. Aus Gründen des Brandschutzes ist das Betreiben fremder elektrischer Geräte am klinikeigenen Stromnetz strikt untersagt.
8. Verwahrung von Kleidungsstücken, Geld und Wertsachen
Die Patienten sollen nicht benötigte Gegenstände (Kleider, Wertsachen, Geld usw.) ihren Angehörigen mitgeben. Patienten haben die Möglichkeit, Wertsachen im Patientenzimmer in einem Tresor einzuschließen. Keinesfalls sollen größere Geldbeträge in der Nachttischschublade aufbewahrt werden, wie dies leider immer wieder zu beobachten ist, dass das Krankenhaus für deren Verlust nicht haftet. Kleidungsstücke verwahrt der Patient selbst in dem ihm zugeteilten Zimmerschrank.
9. Seelsorge, letztwillige Verfügung
Wünscht der Patient geistliche Betreuung, wird die Stationsleitung gerne den Geistlichen benachrichtigen. Falls Patienten die Errichtung einer letztwilligen Verfügung wünschen, ist dies der leitenden Stationsschwester oder dem Arzt mitzuteilen, die dann das Erforderliche veranlassen.
10. Wünsche, Beanstandungen
Wünsche, Anregungen und Beanstandungen können Sie den Mitarbeitern des Pflegedienstes oder dem betreffenden Ärztlichen Dienst mitteilen.
Jeder Patient hat darüber hinaus das Recht, sich in allen Angelegenheiten an die Krankenhausleitung zu wenden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit des Patienten, sich an den Patientenfürsprecher zu wenden. Auskünfte können bei der Stationsleitung eingeholt werden. Außerdem können Sie die Hilfe unserer grünen Damen in Anspruch nehmen.
11. Verletzung der Hausordnung
Patienten und Besucher, die schwerwiegend oder trotz Ermahnung wiederholt gegen die Hausordnung verstoßen, setzen sich der Gefahr aus, des Hauses verwiesen zu werden. Offensichtliche Trunkenheit ist ein Grund zur sofortigen disziplinarischen Entlassung.