Sehgutachten

Wir bieten umfassende augenärztliche Gutachten und Sehtestate in Lüneburg an. Diese Gutachten können aus verschiedenen Gründen erforderlich sein.


Individuelle Betreuung
Individuelle Betreuung
Kostenübernahme
Kostenübernahme
Qualität und Patientensicherheit
Qualität und Patientensicherheit
Wartezeiten
Wartezeiten

Führerscheine und Gutachten 

Wir überprüfen für folgende augenärztliche Gutachten und Testate die Sehschärfe, das Sehvermögen bei Dämmerung, die Blendungsempfindlichkeit, das Gesichtsfeld, das Farbensehen und das räumliche Sehen Ihrer Augen: 

  • Sehgutachten zum Erwerb oder zur Verlängerung von PKW-/Motorrad- oder LKW-Führerscheinen 
  • Sehtestate für Bootsführerscheine 
  • Sehtestate für Gabelstapler und Baumaschinen (z.B. Kranführer) 
  • PC- oder Bildschirmarbeitsplatzbrillen 
  • Sehtestate bei berufsgenossenschaftlichen Untersuchungen (z.B. G37) 

Zusätzlich achten wir auf Augenerkrankungen und mögliches Schielen. 

Wer benötigt ein Führerscheingutachten? 

Für den Erwerb oder die Verlängerung eines LKW- oder Personentransportführerscheins (Taxi oder Bus) ist ein augenärztliches Gutachten erforderlich. Für den Erwerb eines PKW-Führerscheins ist ein Sehtest beim Optiker oder Augenarzt ausreichend. Wird in diesem Test eine Sehschärfe von mindestens 0,7 mit/ohne Korrektur je Auge erreicht, ist dieser bestanden. Andernfalls benötigen Sie ein augenärztliches Gutachten. 

Was wird bei einem Führerscheingutachten geprüft? 

  • Sehschärfe: Gemessen mittels standardisierter Sehzeichen (Landoltringe). 
  • Dämmerungssehschärfe und Blendungsempfindlichkeit: Diese verändern sich im Laufe des Lebens und können die Nachtfahrtauglichkeit beeinflussen. 
  • Gesichtsfeld: Gemessen mittels computergesteuerter Schwellenwertperimetrie zur Bestimmung der Außengrenzen und von Defekten im Gesichtsfeld. 
  • Farbensehen: Gemessen mit Farbsehtafeln, da insbesondere eine Rotsehschwäche oder Rotblindheit im Straßenverkehr gefährlich ist. 
  • Räumliches Sehen: Überprüfung zum Ausschluss von Doppelsichtigkeit und versetztem Sehen. 

Berufsgenossenschaftliche Vorsorgeuntersuchung G37 – Bildschirmarbeitsplatz 

  • Anamnese: Vorgespräch über den Arbeitsplatz und Sehabstand zum Monitor. 
  • Funktionsprüfungen: Überprüfung der zentralen Sehschärfe, des Farbsehens, des Stereosehens und des zentralen Gesichtsfeldes. 
  • Morphologie: Spaltlampenuntersuchung zur Erkennung möglicher Augenerkrankungen und Sehbeeinträchtigungen. 

Wiederholungen sollten alle 5 Jahre, ab dem 40. Lebensjahr alle 3 Jahre erfolgen. 

Bildschirmarbeitsplatzbrillen (BSAB) 

BSAB sind speziell für die Bildschirmarbeit abgestimmte Brillen für den erweiterten Nahbereich. Diese Sehhilfen sind notwendig, wenn die privat verwendete Alltagsbrille kein deutliches Sehen am Arbeitsplatz ermöglicht und/oder Beschwerden auftreten, insbesondere bei der Verwendung von Gleitsicht- oder Zweistärkenbrillen. 

Augenbrennen, Augentränen, Augenermüdung 

Unsere Augen leisten bei der Bildschirmarbeit viel, was zu Überreizung und Beschwerden führen kann. Brillen mit speziell angepassten Gläsern für den Bildschirmarbeitsplatz können diese Beschwerden lindern. Eine Lesebrille korrigiert das Sehen nur im Lesebereich von etwa 40 bis 50 Zentimetern, während der Bildschirm meist etwa 80 Zentimeter entfernt ist. Eine herkömmliche Gleitsichtbrille bietet im wichtigen Sehabstand von etwa 70 Zentimetern nur ein schmales Sichtfeld. 

Bildschirmarbeitsplatzbrillen sorgen für entspanntes Sitzen 

Eine Brille mit Bildschirmarbeitsplatzgläsern hat einen breiten mittleren Sehbereich. So können die Augen auch beim Blickwechsel zwischen Tastatur, Bildschirm und Kollegen am Nachbartisch immer scharf sehen, was eine entspannte Sitzhaltung ermöglicht. 

Für Bewerbungen zum Polizeidienst, bei der Feuerwehr und anderen Behörden führen wir ebenfalls Augenuntersuchungen durch. 

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